Mobilfunkantennen, Hochspannungsleitungen und Notfallzonen: was steht in der Nähe Ihrer Adresse?

Masten und Strommasten übersieht man bei einer Besichtigung leicht. Diese Seite erklärt, welche Anlagen die Karten zeigen, welche gesetzlichen Grenzwerte gelten – und wie Sie für eine bestimmte Adresse nachschlagen, was in der Nähe steht, statt es zu erraten.

Was die Karten zeigen und was nicht

Der suntag.ch-Bericht zeigt vier Ebenen: Mobilfunkanlagen, Radio- und Fernsehsender, Hochspannungsanlagen und die Notfallschutzzonen um Kernkraftwerke. Die Karten zeigen ausschliesslich Standorte, nicht die Feldstärke, und machen keine Aussage über gesundheitliche Wirkungen. Sie zeigen, was in der Nähe steht und wo Sie genauer nachfragen können.

Grenzwerte für Antennen und Leitungen

Das Schweizer Recht legt für Orte mit empfindlicher Nutzung, etwa Wohnungen und Schulen, Anlagegrenzwerte fest:

Mobilfunkanlagen4 bis 6 V/m
Hochspannungsleitungen (Magnetfeld)1 µT
Radio- und Fernsehsenderebenfalls gesetzliche Anlagegrenzwerte

Die Anlagegrenzwerte liegen deutlich unter den allgemeinen Grenzwerten, bei Mobilfunkantennen etwa zehnmal strenger als die internationale Richtlinie, und werden beim Bau oder bei Änderungen einer Anlage geprüft. Der Wert von 1 µT bei Leitungen wird in der Regel nur innerhalb weniger Dutzend Meter einer Leitung erreicht.

Mobilfunkantennen und Sender

Die Karte der Mobilfunkanlagen stammt vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Notieren Sie sich die nächste Antenne und den nächsten Sender und prüfen Sie, ob Sie sie vom Schlafzimmer oder von der Terrasse aus sehen würden. Die Feldstärke nimmt mit der Entfernung rasch ab, doch Höhe und Richtung spielen eine Rolle. Radio- und Fernsehsender (UKW, DAB, TV) sind separat dargestellt, ebenfalls nur mit dem Standort.

Hochspannungsleitungen und Unterwerke

Die Karte des Bundesamts für Energie zeigt Höchst- und Hochspannungsanlagen ab 36 kV: Leitungen, Unterwerke und Transformatorenstationen. Sie zeigt auch, wo sich das Netz konzentriert und wo neue Infrastruktur wahrscheinlich ist. Das Mittelland trägt die Hauptleitungen. Prüfen Sie Abstand und Richtung zur nächsten Leitung.

Zone 1reicht grob 3 bis 5 km um ein Kernkraftwerk
Zone 2reicht etwa 20 km
Keine Farbedie Adresse liegt ausserhalb der Notfallschutzzonen

Rund um die Kernkraftwerke gelten Notfallschutzzonen, in denen die Behörden Schutzmassnahmen vorbereiten. Sie zeigen, wo die Notfallplanung gilt, und sind keine Risikobewertung. Betroffen sein können Adressen rund um Gösgen, Beznau und Leibstadt, etwa bei Olten, Aarau oder Baden.

Elektrosmogempfindlich? So schauen Sie genauer hin

Für Menschen, die auf elektromagnetische Felder empfindlich reagieren, ist dieses Kapitel der Ausgangspunkt. Für genauere Auskunft verlangen Sie beim Amt für Umwelt Ihres Kantons das Standortdatenblatt der Antennen in der Nähe, das die berechnete Feldstärke bei Nachbargebäuden angibt, oder lassen Sie eine Messung durchführen.

Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten

  1. Schauen Sie sich um: Wo steht der nächste Mast, Sender oder Strommast, und in welcher Richtung liegt er von Schlafzimmer und Terrasse aus?
  2. Notieren Sie Distanz und Richtung und vergleichen Sie sie mit der Karte.
  3. Fragen Sie bei Empfindlichkeit das Amt für Umwelt Ihres Kantons nach dem Standortdatenblatt der Antennen.
  4. Prüfen Sie, ob die Adresse in einer Notfallschutzzone eines Kernkraftwerks liegt (Zone 1 oder 2).
  5. Beachten Sie, dass die Karten nur Standorte zeigen. Für Fragen zur Belastung gibt das kantonale Amt für Umwelt Auskunft.

Antennen und Hochspannung für Ihre eigene Adresse nachschlagen

Der suntag.ch-Bericht zeigt für jede Adresse in der Schweiz und in Liechtenstein Mobilfunkanlagen, Radio- und Fernsehsender, Hochspannungsanlagen und die Notfallschutzzonen um Kernkraftwerke. Dazu die Besonnung Tag für Tag übers ganze Jahr, Strassen-, Bahn- und Fluglärm, Erreichbarkeit mit Auto und ÖV, Glasfaser, 5G, Solarpotenzial, Bauzonen sowie Naturgefahren – als 31-seitiger PDF-Bericht mit 11 Grafiken, 30 Karten und 3 Tabellen ab CHF 15.

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Häufige Fragen zu Antennen und Hochspannung

Zeigt die Karte die Stärke der Strahlung?

Nein. Die Karten zeigen nur Standorte der Anlagen, nicht die Feldstärke, und machen keine Aussage über gesundheitliche Wirkungen. Fragen zur Belastung beantwortet das Amt für Umwelt Ihres Kantons.

Welche Grenzwerte gelten für Mobilfunkantennen und Hochspannungsleitungen?

An Orten mit empfindlicher Nutzung, etwa Wohnungen und Schulen, gelten Anlagegrenzwerte von 4 bis 6 V/m für Mobilfunkanlagen und 1 µT für das Magnetfeld von Hochspannungsleitungen. Sie liegen deutlich unter den allgemeinen Grenzwerten und werden beim Bau oder bei Änderungen einer Anlage geprüft.

Wo bekomme ich genaue Daten zu einer Antenne in der Nähe?

Beim Amt für Umwelt Ihres Kantons erhalten Sie das Standortdatenblatt der Antenne, das die berechnete Feldstärke bei Nachbargebäuden angibt. Alternativ lässt sich eine Messung durchführen.

Welche Hochspannungsanlagen sind auf der Karte?

Höchst- und Hochspannungsanlagen ab 36 kV: Leitungen, Unterwerke und Transformatorenstationen. Die Karte stammt vom Bundesamt für Energie.

Was bedeuten die Notfallschutzzonen um Kernkraftwerke?

Es sind Gebiete, in denen die Behörden Schutzmassnahmen vorbereiten: Zone 1 reicht grob 3 bis 5 km um ein Kraftwerk, Zone 2 etwa 20 km. Die Zonen zeigen, wo die Notfallplanung gilt, und sind keine Risikobewertung. Keine Farbe bedeutet, dass die Adresse ausserhalb liegt.

Siehe auch: Immobilien-Checkliste für die Schweiz →

Siehe auch: Besonnung und Sonnenstunden in der Schweiz →

Quellen und Methodik: Mobilfunk-, Radio- und Fernsehsender: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Hochspannungsanlagen ab 36 kV: Bundesamt für Energie (BFE). Notfallschutzzonen: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Anlagegrenzwerte: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die Karten zeigen nur Standorte und ersetzen keine Messung oder amtliche Auskunft. Weitere Informationen: bafu.admin.ch, bakom.admin.ch, ensi.ch, map.geo.admin.ch.